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   VGH Bayern, 26.07.2022 - 3 B 22.539   

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VGH Bayern, 26.07.2022 - 3 B 22.539 (https://dejure.org/2022,20631)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.07.2022 - 3 B 22.539 (https://dejure.org/2022,20631)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Juli 2022 - 3 B 22.539 (https://dejure.org/2022,20631)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2017 - 1 A 469/15

    Meldepflicht von einzelnen Unfallfolgen eines anerkannten Dienstunfalls innerhalb

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2022 - 3 B 22.539
    Bei ihnen handelt es sich um weitere (meldepflichtige) Unfallfolgen und nicht um absehbare (typische) Folgen oder eine vorhersehbare Verschlimmerung der unmittelbar aufgetretenen (Körper-) Schäden (vgl. OVG NW, U.v. 30.11.2017 - 1 A 469/15 - juris Rn. 87 f. m.w.N.).

    Die diesbezüglich notwendig vorzunehmende Abgrenzung zwischen einer weiteren Unfallfolge auf der einen Seite und einer absehbaren (typischen) Folge oder einer vorhersehbaren Verschlimmerung der unmittelbar aufgetretenen (Körper-)Schäden auf der anderen Seite nimmt das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf obergerichtliche Rechtsprechung (OVG NW, B.v. 25.5.2020 - 1 A 163/19 - juris Rn. 17; U.v. 30.11.2017 - 1 A 469/15 - juris Rn. 95 ff.) danach vor, ob es sich bei den neu geltend gemachten Unfallfolgen um selbstständige, objektiv von dem bisherigen Schaden unterscheidbare Körperschäden bzw. Erkrankungen mit jeweils eigenem Krankheitswert handelt, die in der Regel auch einer nach Art und Umfang unterschiedlichen Behandlung bedürfen.

  • BVerwG, 30.08.2018 - 2 C 18.17

    Keine Unfallfürsorgeansprüche ohne Unfallmeldung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2022 - 3 B 22.539
    Nach Ablauf von 10 Jahren sollen Auseinandersetzungen über den Geschehensablauf und den Kausalzusammenhang eines Körperschadens vermieden werden (BVerwG, U.v. 28.2.2002 - 2 C 5.01 - juris Rn. 9, 18; U.v. 30.8.2018 - 2 C 18.17 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 3 ZB 14.1449 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 55.09

    Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Infektionskrankheit; ionisierende

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2022 - 3 B 22.539
    Die Zehnjahresfrist des § 45 Abs. 2 BeamtVG läuft unabhängig davon ab, ob der Beamte erkennen konnte bzw. erkannt hat, dass er an einer solchen Krankheit leidet (vgl. BVerwG, U.v. 28.4.2011 - 2 C 55.09 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 28.02.2002 - 2 C 5.01

    Beamter - Dienstunfall - Unfallfürsorge - fristgerechte Meldung von Unfallfolgen.

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2022 - 3 B 22.539
    Nach Ablauf von 10 Jahren sollen Auseinandersetzungen über den Geschehensablauf und den Kausalzusammenhang eines Körperschadens vermieden werden (BVerwG, U.v. 28.2.2002 - 2 C 5.01 - juris Rn. 9, 18; U.v. 30.8.2018 - 2 C 18.17 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 3 ZB 14.1449 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 24.03.2017 - 3 C 16.859

    Ausschlussfrist und Beweislast für die Anerkennung weiterer Dienstunfallfolgen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2022 - 3 B 22.539
    Weitere verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (vgl. VG München, B.v. 18.12.2015 - M 12 K 15.947 - juris Rn. 54 bestätigt durch BayVGH, B.v. 24.3.2017 - 3 C 16.859 - juris; VG Bayreuth, U.v. 21.11.2017 - B 5 K 16.655 - juris Rn. 50; VG Gelsenkirchen, U.v. 31.5.2017 - 3 K 1320/15 - juris Rn. 45 ff.; VG Bremen, U.v. 21.9.2021 - 7 K 2010/19 - juris Rn. 35) stellt für die vorzunehmende Abgrenzung ergänzend darauf ab, ob die ursprünglichen und die später geltend gemachten Folgen eines Unfalls einer unterschiedlichen Behandlung bedürfen (VG Berlin, U.v. 13.10.2009 - 28 A 333.05 - juris Rn. 27) oder ob zwischen der Ausgangserkrankung und dem späteren Körperschaden ein langer behandlungsfreier Zeitraum lag, in dem andere Ereignisse den betreffenden Köperschaden ausgelöst haben können (VG München, U.v. 5.6.2009 - M 21 K 07.4500 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 20.03.2017 - 3 ZB 14.1449

    Kein Anspruch auf Unfallruhegehalt und Unfallausgleich - Ablauf der

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2022 - 3 B 22.539
    Nach Ablauf von 10 Jahren sollen Auseinandersetzungen über den Geschehensablauf und den Kausalzusammenhang eines Körperschadens vermieden werden (BVerwG, U.v. 28.2.2002 - 2 C 5.01 - juris Rn. 9, 18; U.v. 30.8.2018 - 2 C 18.17 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 3 ZB 14.1449 - juris Rn. 7).
  • VG Trier, 31.07.2012 - 1 K 124/12

    Fortwirkungen eines bereits gemeldeten Dienstunfallschadens

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2022 - 3 B 22.539
    Dabei sei eine natürliche Betrachtungsweise geboten (VG Trier, U.v. 31.7.2012 - 1 K 124/12.TR - juris Rn. 32).
  • VG Gelsenkirchen, 31.05.2017 - 3 K 1320/15

    Dienstunfall, Dienstunfallfolgen, Nachmeldung, Kausalität, psychisch, Meldefrist,

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2022 - 3 B 22.539
    Weitere verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (vgl. VG München, B.v. 18.12.2015 - M 12 K 15.947 - juris Rn. 54 bestätigt durch BayVGH, B.v. 24.3.2017 - 3 C 16.859 - juris; VG Bayreuth, U.v. 21.11.2017 - B 5 K 16.655 - juris Rn. 50; VG Gelsenkirchen, U.v. 31.5.2017 - 3 K 1320/15 - juris Rn. 45 ff.; VG Bremen, U.v. 21.9.2021 - 7 K 2010/19 - juris Rn. 35) stellt für die vorzunehmende Abgrenzung ergänzend darauf ab, ob die ursprünglichen und die später geltend gemachten Folgen eines Unfalls einer unterschiedlichen Behandlung bedürfen (VG Berlin, U.v. 13.10.2009 - 28 A 333.05 - juris Rn. 27) oder ob zwischen der Ausgangserkrankung und dem späteren Körperschaden ein langer behandlungsfreier Zeitraum lag, in dem andere Ereignisse den betreffenden Köperschaden ausgelöst haben können (VG München, U.v. 5.6.2009 - M 21 K 07.4500 - juris Rn. 23).
  • VG München, 18.12.2015 - M 12 K 15.947

    Anerkennung von Dienstunfallfolgen aus einem über vierzig Jahre zurückliegenden

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2022 - 3 B 22.539
    Weitere verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (vgl. VG München, B.v. 18.12.2015 - M 12 K 15.947 - juris Rn. 54 bestätigt durch BayVGH, B.v. 24.3.2017 - 3 C 16.859 - juris; VG Bayreuth, U.v. 21.11.2017 - B 5 K 16.655 - juris Rn. 50; VG Gelsenkirchen, U.v. 31.5.2017 - 3 K 1320/15 - juris Rn. 45 ff.; VG Bremen, U.v. 21.9.2021 - 7 K 2010/19 - juris Rn. 35) stellt für die vorzunehmende Abgrenzung ergänzend darauf ab, ob die ursprünglichen und die später geltend gemachten Folgen eines Unfalls einer unterschiedlichen Behandlung bedürfen (VG Berlin, U.v. 13.10.2009 - 28 A 333.05 - juris Rn. 27) oder ob zwischen der Ausgangserkrankung und dem späteren Körperschaden ein langer behandlungsfreier Zeitraum lag, in dem andere Ereignisse den betreffenden Köperschaden ausgelöst haben können (VG München, U.v. 5.6.2009 - M 21 K 07.4500 - juris Rn. 23).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2020 - 1 A 163/19
    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2022 - 3 B 22.539
    Die diesbezüglich notwendig vorzunehmende Abgrenzung zwischen einer weiteren Unfallfolge auf der einen Seite und einer absehbaren (typischen) Folge oder einer vorhersehbaren Verschlimmerung der unmittelbar aufgetretenen (Körper-)Schäden auf der anderen Seite nimmt das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf obergerichtliche Rechtsprechung (OVG NW, B.v. 25.5.2020 - 1 A 163/19 - juris Rn. 17; U.v. 30.11.2017 - 1 A 469/15 - juris Rn. 95 ff.) danach vor, ob es sich bei den neu geltend gemachten Unfallfolgen um selbstständige, objektiv von dem bisherigen Schaden unterscheidbare Körperschäden bzw. Erkrankungen mit jeweils eigenem Krankheitswert handelt, die in der Regel auch einer nach Art und Umfang unterschiedlichen Behandlung bedürfen.
  • VG Berlin, 13.10.2009 - 28 A 333.05

    Anerkennung von Spätfolgen für Unfallfürsorgeleistungen

  • VG München, 05.06.2009 - M 21 K 07.4500

    Ausschluss von Unfallfürsorgeleistungen für mehr als zehn Jahre nach dem

  • VG Bayreuth, 21.11.2017 - B 5 K 16.655

    Verspätete Meldung von Dienstunfallfolgen

  • VG Bremen, 21.09.2021 - 7 K 2010/19
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2024 - 2 A 10925/23

    Leistungen der Unfallfürsorge

    Eine solche Sachlage begründet die Verpflichtung, den neuen oder maßgeblich veränderten Gesundheitszustand als weiteren Körperschaden unter Wahrung der Fristen des § 45 Abs. 1 und 2 BeamtVG zu melden (OVG NRW, Urteil vom 30. November 2017 - 1 A 469/15 -, juris Rn. 95 ff., Beschluss vom 25. Mai 2020 - 1 A 163/19 -, juris Rn. 17; BayVGH, Urteil vom 26. Juli 2022 - 3 B 22.539 -, juris Rn. 15; OVG RP, Beschluss vom 29. September 2021 - 2 A 11310/20.OVG -, n.v., BA S. 7).

    Die neu aufgetretenen Körperschäden weisen auch einen jeweils eigenen Krankheitswert mit einem anderen Ausmaß an Gesundheitsminderung auf und bedürfen nach Art und Umfang divergierender Behandlungsansätze an lokal völlig unterschiedlichen Körperstellen (vgl. auch zur Abgrenzung bei einer Unterschenkelfraktur und einem dadurch ausgelösten funktionellen Beckenschiefstand BayVGH, Urteil vom 26. Juli 2022 - 3 B 22.539 -, juris Rn. 16 ff.).

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